Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. der Übernahme einer Baulast für das gemeinsame Grundstück zwecks Errichtung einer Grunddienstbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10 Abs. 6 S. 3; LBO BW § 71
Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 25.04.2012 - 22 O 299/11
- OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.07.1992 - V ZR 218/91
Verpflichtung zur Abgabe einer sog. Baulasterklärung
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
Auf sie besteht kein Anspruch, wenn die Bebauung trotz ihrer Übernahme nicht möglich ist (BGH, Urteil vom 03.07.1992 - V ZR 218/91 m.w.N.).Anders als im von der Beklagten angeführten Fall (BGH, Urteil vom 03.07.1992 - V ZR 218/91) ist vorliegend auch die Entwässerung Gegenstand der Grunddienstbarkeit und muss nicht über dritte Grundstücke geführt werden.
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
Die Beklagte durfte ihre Position nicht für plausibel halten, nachdem der Grundbucheintrag keine Beschränkungen enthält und die statischen Probleme der unterirdischen Bebauung nicht aus dem Verantwortungsbereich der Kläger kommen (BGHZ 179, 238). - BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87
Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
Das gesetzliche Schuldverhältnis, das durch die Grunddienstbarkeit begründet wurde, bringt die Nebenpflicht der Grundstückseigentümer mit sich, die Baulast zu bewilligen (vgl. etwa Urteil des BGH vom 03.02.1989 - V ZR 224/87 m.w.N.). - OLG München, 22.01.2010 - 34 Wx 125/09
Wohnungseigentum: Ermächtigung des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss zur …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
Hier geht es jedoch, weil aus der Grunddienstbarkeit, auf die die Kläger ihren Anspruch stützen, die einzelnen Eigentümer verpflichtet sind, um eigentumsbezogene Pflichten, womit die einzelnen Eigentümer betroffen sind und nicht die WEG (vgl. OLG München NJW 2010, 1467; LG Mannheim ZMR 2011, 902;… Bamberger/Roth/Hügel, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand 01.11.2012, § 10 WEG Rn. 52 a). - BGH, 18.03.1992 - IV ZR 101/91
Substantiierter Berufungsangriff bei geltendgemachtem Verzugsschaden - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
Da die Verurteilung zur Zahlung der vorgerichtlichen Kosten vom Landgericht mit der Berechtigung des Hauptbegehrens begründet worden war, genügten die Angriffe gegen die Verurteilung in der Hauptsache, um die Berufung auch hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung der vorgerichtlichen Kosten zulässig zu machen (BGH NJW 1992, 1898).
- BGH, 30.06.2023 - V ZR 165/22
Übernahme einer (deckungsgleichen) Baulast durch den Eigentümer des dienenden …
- VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15 Schließlich stellte sich das Verzichtsbegehren der Klägerin gegenüber der Beklagten auch dann nicht als treuwidrig dar, wenn sie im Verhältnis zum Beigeladenen wegen der bestellten Grunddienstbarkeit zivilrechtlich zur Übernahme einer anderen Baulast - weitergehenden Inhalts - verpflichtet wäre (vgl. zu derartigen Ansprüchen OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2012 - 13 U 97/12 - LG Mainz, Urteil vom 02.03.2010 - 101 O 325/08 - jeweils juris m.w.N.).
- KG, 06.12.2022 - 7 U 97/21
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen …
Entsprechend ist auch nicht die WEG in ihrer Gesamtheit in Anspruch zu nehmen, sondern jeder einzelne Wohnungseigentümer (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2012 - 13 U 97/12; siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 ME 159/20, NVwZ-RR 2022, 246).