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   OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12   

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https://dejure.org/2012,56351
OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12 (https://dejure.org/2012,56351)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2012 - 13 U 97/12 (https://dejure.org/2012,56351)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 13 U 97/12 (https://dejure.org/2012,56351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. der Übernahme einer Baulast für das gemeinsame Grundstück zwecks Errichtung einer Grunddienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3; LBO BW § 71
    Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 218/91

    Verpflichtung zur Abgabe einer sog. Baulasterklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
    Auf sie besteht kein Anspruch, wenn die Bebauung trotz ihrer Übernahme nicht möglich ist (BGH, Urteil vom 03.07.1992 - V ZR 218/91 m.w.N.).

    Anders als im von der Beklagten angeführten Fall (BGH, Urteil vom 03.07.1992 - V ZR 218/91) ist vorliegend auch die Entwässerung Gegenstand der Grunddienstbarkeit und muss nicht über dritte Grundstücke geführt werden.

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
    Die Beklagte durfte ihre Position nicht für plausibel halten, nachdem der Grundbucheintrag keine Beschränkungen enthält und die statischen Probleme der unterirdischen Bebauung nicht aus dem Verantwortungsbereich der Kläger kommen (BGHZ 179, 238).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
    Das gesetzliche Schuldverhältnis, das durch die Grunddienstbarkeit begründet wurde, bringt die Nebenpflicht der Grundstückseigentümer mit sich, die Baulast zu bewilligen (vgl. etwa Urteil des BGH vom 03.02.1989 - V ZR 224/87 m.w.N.).
  • OLG München, 22.01.2010 - 34 Wx 125/09

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
    Hier geht es jedoch, weil aus der Grunddienstbarkeit, auf die die Kläger ihren Anspruch stützen, die einzelnen Eigentümer verpflichtet sind, um eigentumsbezogene Pflichten, womit die einzelnen Eigentümer betroffen sind und nicht die WEG (vgl. OLG München NJW 2010, 1467; LG Mannheim ZMR 2011, 902; Bamberger/Roth/Hügel, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand 01.11.2012, § 10 WEG Rn. 52 a).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 101/91

    Substantiierter Berufungsangriff bei geltendgemachtem Verzugsschaden -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 13 U 97/12
    Da die Verurteilung zur Zahlung der vorgerichtlichen Kosten vom Landgericht mit der Berechtigung des Hauptbegehrens begründet worden war, genügten die Angriffe gegen die Verurteilung in der Hauptsache, um die Berufung auch hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung der vorgerichtlichen Kosten zulässig zu machen (BGH NJW 1992, 1898).
  • BGH, 30.06.2023 - V ZR 165/22

    Übernahme einer (deckungsgleichen) Baulast durch den Eigentümer des dienenden

    Dazu gehört - wie das Berufungsgericht zutreffend sieht - die bauliche Nutzung des herrschenden Grundstücks (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 13 U 97/12, juris Rn. 22; OLG Hamm, Urteil vom 16. Februar 2017 - 5 U 78/16, juris Rn. 86).
  • VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Schließlich stellte sich das Verzichtsbegehren der Klägerin gegenüber der Beklagten auch dann nicht als treuwidrig dar, wenn sie im Verhältnis zum Beigeladenen wegen der bestellten Grunddienstbarkeit zivilrechtlich zur Übernahme einer anderen Baulast - weitergehenden Inhalts - verpflichtet wäre (vgl. zu derartigen Ansprüchen OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2012 - 13 U 97/12 - LG Mainz, Urteil vom 02.03.2010 - 101 O 325/08 - jeweils juris m.w.N.).
  • KG, 06.12.2022 - 7 U 97/21

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen

    Entsprechend ist auch nicht die WEG in ihrer Gesamtheit in Anspruch zu nehmen, sondern jeder einzelne Wohnungseigentümer (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2012 - 13 U 97/12; siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 ME 159/20, NVwZ-RR 2022, 246).
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